Dr. G. Rudnay

Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
Kontaktlinsenoptiker

Wahlarztabrechnung


Sie erhalten als Kassenpatient eine Wahlarztrechnung, die die geleisteten Kassenpositionen auflistet, sodass die Krankenkasse verpflichtet ist, Ihnen den gesetzlichen Kassentarif der Kassenpositionen zu 80% rückzuerstatten.

Dies jedoch nur, wenn in diesem Quartal noch keine augenärztliche Kassenleistung in Anspruch genommen wurde. Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System für Patienten schwer durchschaubar.
Erfahrungsgemäß schwanken daher die Rückerstattungsbeträge.

Mehr Details unter http://www.wahlarzt.net

Wegen zunehmender Terminuntreue, muss leider für nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Honorarnote gelegt werden.


HINWEIS:

Ab 2023 hat die ÖGK gemeinsam mit der Wirtschaftskammer einseitig die Zusammenarbeit mit den Wahlärzten aufgekündigt. Somit werden leider keine Verordnungsscheine für Kontaktlinsen trotz medizinischer Indikation angenommen und damit erfolgt keine tarifgemäße Kostenübernahme durch die ÖGK!

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